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Ratgeber · Unterlagen

Energieausweis beim Immobilienverkauf: Pflicht, Arten, Kosten

Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht – und ein häufiger Grund für Verzögerungen und Bußgelder. Dieser Ratgeber klärt, welchen Ausweis Sie brauchen, was er kostet, wann er vorzulegen ist und welche Pflichtangaben schon ins Inserat gehören.

Von Carsten Amtmann

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlage ist seit November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung abgelöst hat. In der Praxis ist der Ausweis einer der häufigsten Gründe, warum eine Vermarktung ins Stocken gerät – weil er zu spät bestellt wird.

Wann er Pflicht ist – und wann nicht

Pflicht beim Verkauf und bei der Vermietung von Wohngebäuden. Der Ausweis muss

  • spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt (im Original oder in Kopie),
  • dem Käufer unverzüglich nach Vertragsabschluss übergeben werden.

Keine Pflicht besteht u. a. für:

  • kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche,
  • Baudenkmäler,
  • Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z. B. reine Ferienhäuser mit kurzer Nutzung).

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Grundlage tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre technische Analyse von Hülle und Anlagentechnik
Aussagekraft vom Nutzerverhalten abhängig nutzerunabhängig, objektbezogen
Aufwand gering, oft online Gebäudeaufnahme nötig
Kosten ca. 50–100 € ca. 300–500 €
Wann Pflicht frei wählbar bei ≥ 5 Wohnungen oder jüngeren Gebäuden Wohngebäude < 5 Wohnungen mit Bauantrag vor 1.11.1977, nicht auf WSchV 1977 saniert

Der Bedarfsausweis ist teurer, aber belastbarer und für Käufer aussagekräftiger – bei sanierungsbedürftigen Altbauten ist er ohnehin Pflicht.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige

Sobald eine kommerzielle Anzeige geschaltet wird (Portal, Zeitung, Maklerexposé) und ein Ausweis vorliegt, müssen darin stehen:

  1. Art des Energieausweises (Verbrauch oder Bedarf),
  2. Energiekennwert (Endenergiebedarf/-verbrauch bzw. Primärenergie),
  3. wesentlicher Energieträger der Heizung (z. B. Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe),
  4. Baujahr des Wohngebäudes,
  5. Energieeffizienzklasse (A+ bis H).

Fehlen diese Angaben, ist das eine Ordnungswidrigkeit – unabhängig davon, ob der Verkauf zustande kommt.

Kosten, Gültigkeit, Bußgeld

  • Kosten: siehe Tabelle oben; trägt der Verkäufer.
  • Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellung. Ein noch laufender Ausweis darf weiterverwendet werden; nach umfassender Sanierung ist ein neuer sinnvoll bzw. nötig.
  • Bußgeld: bis zu 10.000 € bei fehlendem, verspätet vorgelegtem oder nicht übergebenem Ausweis sowie bei fehlenden Pflichtangaben im Inserat.

Praktischer Ablauf

  1. Früh bestellen – parallel zur Wertermittlung, nicht erst zur ersten Besichtigung. Ein Bedarfsausweis braucht einen Vor-Ort- oder Unterlagentermin.
  2. Unterlagen bereitlegen – Baujahr, Wohnfläche (siehe Wohnfläche richtig berechnen), Angaben zu Heizung, Fenstern, Dämmung, bei Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
  3. Aussteller wählen – zur Ausstellung berechtigt sind u. a. bestimmte Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister und Energieberater; die Berechtigung ergibt sich aus § 88 GEG.
  4. Kennwerte ins Exposé und Inserat übernehmen.
  5. Original zur Besichtigung mitführen, Kopie oder Übergabe an den Käufer dokumentieren.

Wie sich der Energieausweis in die übrige Unterlagenbeschaffung einreiht, steht im Ratgeber Haus verkaufen in Rodgau.

Kurz zusammengefasst

  • Beim Verkauf von Wohngebäuden ist ein gültiger Energieausweis Pflicht – Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe an den Käufer.
  • Verbrauchsausweis (ca. 50–100 €) oder Bedarfsausweis (ca. 300–500 €); für unsanierte Altbauten mit Bauantrag vor 1.11.1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht.
  • Gültigkeit 10 Jahre.
  • Fünf Pflichtangaben gehören schon in jede kommerzielle Anzeige.
  • Fehlender Ausweis oder fehlende Inseratsangaben: Bußgeld bis 10.000 €.
  • Früh bestellen – der Energieausweis ist ein typischer Zeitfresser in der Vorbereitung.

Häufige Fragen

Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?

Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss beim Verkauf eines Wohngebäudes ein gültiger Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer nach Vertragsschluss übergeben werden. Ausnahmen gelten unter anderem für kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude.

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis kostet meist rund 50 bis 100 Euro, häufig online erstellt. Ein Bedarfsausweis erfordert eine Gebäudeaufnahme und liegt je nach Objekt und Datenlage üblicherweise zwischen etwa 300 und 500 Euro. Preise variieren regional und mit dem Aufwand.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – was brauche ich?

Für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohnungen und für jüngere Gebäude ist der Ausweistyp frei wählbar. Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach oder nach umfassender energetischer Sanierung muss ein neuer erstellt werden. Ein noch gültiger Ausweis darf für den Verkauf weiterverwendet werden.

Welche Angaben aus dem Energieausweis müssen ins Inserat?

In kommerziellen Immobilienanzeigen sind Pflicht: Art des Ausweises, Energiekennwert (End- bzw. Primärenergiebedarf oder -verbrauch), wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Fehlen sie, droht ein Bußgeld.

Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Das Fehlen oder die verspätete Vorlage ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich kann ein Käufer den fehlenden Ausweis als Mangel oder als Argument in der Preisverhandlung nutzen.

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