Ratgeber · Finanzierung
Haus verkaufen mit laufendem Kredit: Vorfälligkeitsentschädigung und Grundschuld
Die meisten Häuser werden verkauft, bevor das Darlehen abbezahlt ist. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Bank aus dem Kaufpreis abgelöst wird, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wie hoch sie ausfällt und was mit der Grundschuld passiert.
Die wenigsten Häuser sind beim Verkauf schuldenfrei. Ein laufendes Darlehen ist kein Hindernis – es muss nur sauber abgewickelt werden. Drei Fragen entscheiden über die Kosten: Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Was passiert mit der Grundschuld? Und passt der Verkauf zeitlich zu einem Anschlusskauf?
Ablösung aus dem Kaufpreis
Der übliche Weg: Die Bank nennt dem Notar die exakte Restschuld zum geplanten Ablösetermin (Ablösevaluta). Im Kaufvertrag wird geregelt, dass der Käufer den Kaufpreis aufgeteilt zahlt:
- der Betrag in Höhe der Restschuld direkt an die finanzierende Bank,
- der Rest an den Verkäufer.
Gegen die Zahlung gibt die Bank die im Grundbuch eingetragene Grundschuld frei. Der Verkäufer muss also kein eigenes Geld vorstrecken.
Vorfälligkeitsentschädigung (VFE)
Bei einem Darlehen mit fester Zinsbindung hat die Bank für die verbleibende Bindungszeit einen Anspruch auf die vereinbarten Zinsen. Wird vorzeitig abgelöst, darf sie stattdessen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – den finanzmathematischen Ausgleich für den Zinsschaden.
Die Höhe steigt mit:
- höherer Restschuld,
- längerer verbleibender Zinsbindung,
- größerer Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagezins der Bank.
Sie kann von wenigen hundert Euro bis in den fünfstelligen Bereich reichen. Die Bank muss die Berechnung transparent und nachvollziehbar darlegen; fehlerhafte oder unvollständige Pflichtangaben im Darlehensvertrag können den Anspruch ganz entfallen lassen. Eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt lohnt sich bei größeren Beträgen.
Wann keine VFE anfällt
- Zinsbindung ausgelaufen oder Darlehen variabel verzinst,
- mehr als zehn Jahre seit Vollauszahlung: Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB – ohne Entschädigung,
- vertraglich vereinbarte Sondertilgung in ausreichender Höhe,
- fehlerhafte Widerrufsinformation im Darlehensvertrag,
- Pfandtausch auf die neue Immobilie (siehe unten).
Grundschuld: löschen oder mitnehmen
| Vorgehen | Wann sinnvoll | Kosten |
|---|---|---|
| Löschung | Standardfall; Käufer finanziert bei anderer Bank | Notar + Grundbuch ca. 0,2 % der Grundschuld |
| Abtretung an den Käufer | Käufer will die bestehende Grundschuld für seine Finanzierung nutzen | geringer als Neubestellung, Ersparnis für den Käufer |
| Mitnahme auf neue Immobilie | Verkäufer kauft neu und behält das Darlehen | Umtragungskosten, Zustimmung der Bank nötig |
Nach der Ablösung stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus; der Notar reicht sie beim Grundbuchamt ein. Ohne diesen Schritt bleibt eine wertlose Grundschuld im Grundbuch stehen und stört den nächsten Verkauf.
Timing: Verkauf und Anschlusskauf
Wer verkauft und neu kauft, hat drei Möglichkeiten, eine VFE zu vermeiden oder klein zu halten:
- Pfandtausch – dasselbe Darlehen läuft weiter, nur die Grundschuld wechselt auf die neue Immobilie. Die Bank muss zustimmen und die neue Immobilie bewerten.
- Verkauf nach Ende der Zinsbindung timen, wenn zeitlich machbar.
- Zwischenfinanzierung nutzen, wenn der Neukauf vor dem Verkaufserlös ansteht – kostet Bereitstellungs- und Zinskosten, aber keine VFE.
Kosten im Überblick (Verkäuferseite)
- Grundschuldlöschung: ca. 0,2 % der eingetragenen Grundschuld (Notar + Grundbuch)
- Vorfälligkeitsentschädigung: stark fallabhängig, 0 € bis fünfstellig
- Vorfälligkeitsentgelt / Bearbeitungspauschale mancher Banken: meist rund 100–300 €
Eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zählt bei einem steuerpflichtigen Verkauf zu den Veräußerungskosten und mindert dort den Gewinn – siehe Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf.
Kurz zusammengefasst
- Verkauf mit laufendem Kredit ist Standard: Der Notar löst die Bank aus dem Kaufpreis ab, nur der Überschuss geht an den Verkäufer.
- Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei fester Zinsbindung an; Höhe abhängig von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsdifferenz.
- Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung: Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Frist, keine VFE.
- Die Grundschuld wird meist gelöscht (ca. 0,2 % Kosten, Verkäufer) oder an den Käufer abgetreten.
- Bei gleichzeitigem Neukauf kann ein Pfandtausch die VFE vermeiden.
- Bei hoher VFE die Bankberechnung fachlich prüfen lassen.