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Ratgeber · Immobilienbewertung

Was ist meine Immobilie wert? Bewertungsverfahren verständlich erklärt

Vor jedem Verkauf steht die Frage nach dem Wert. Dieser Ratgeber erklärt die drei anerkannten Bewertungsverfahren, die Rolle des Bodenrichtwerts und den Unterschied zwischen einer kostenlosen Markteinschätzung und einem kostenpflichtigen Verkehrswertgutachten.

Von Carsten Amtmann

Fast jeder Verkauf beginnt mit derselben Frage: Was ist die Immobilie wert? Die Antwort folgt keinem Bauchgefühl, sondern anerkannten Verfahren. Wer sie kennt, kann eine Bewertung einordnen und erkennt schnell, ob ein Angebotspreis realistisch ist.

Verkehrswert – der Maßstab

Ziel jeder Bewertung ist der Verkehrswert (auch Marktwert), gesetzlich definiert in § 194 Baugesetzbuch: der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Zwang, ohne ungewöhnliche persönliche Verhältnisse. Die konkrete Ermittlung regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit drei Verfahren.

Die drei Verfahren

Vergleichswertverfahren

Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage abgeleitet, angepasst an Unterschiede bei Größe, Zustand und Ausstattung. Das ist der aussagekräftigste Ansatz für Eigentumswohnungen und selbst genutzte Häuser und die Grundlage jeder guten Markteinschätzung. Datenquellen sind die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses und die eigene Marktbeobachtung.

Ertragswertverfahren

Für vermietete Objekte und Renditeimmobilien. Bewertet wird, was die Immobilie an nachhaltig erzielbarer Miete abwirft: Die Jahresnettokaltmiete abzüglich Bewirtschaftungskosten wird über den Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer kapitalisiert, dazu kommt der Bodenwert. Käufer solcher Objekte rechnen genau so – Details im Ratgeber Immobilie als Kapitalanlage verkaufen.

Sachwertverfahren

Wenn Vergleichspreise fehlen (z. B. bei besonderen Einfamilienhäusern): Bodenwert (Fläche × Bodenrichtwert) plus Herstellungskosten des Gebäudes (Normalherstellungskosten × Fläche), gemindert um die Alterswertminderung, angepasst über einen Marktanpassungsfaktor. Das Verfahren neigt dazu, Liebhaber- und Lagewerte zu unterschätzen.

Der Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert je Quadratmeter Bodenfläche für eine abgegrenzte Zone, den der Gutachterausschuss aus realen Kauffällen ableitet. In Hessen ist er kostenlos über das Portal BORIS Hessen abrufbar. Wichtig: Er beschreibt nur den Boden, nicht das Gebäude – und ist ein Baustein, nicht das Ergebnis.

Online-Rechner, Markteinschätzung, Gutachten

Form Kosten Aussagekraft Wofür geeignet
Online-Bewertungsrechner kostenlos grobe Spanne aus Durchschnittsdaten erste Orientierung
Markteinschätzung mit Vor-Ort-Termin i. d. R. kostenlos (Makler) belastbarer Angebotspreis-Korridor freier Verkauf
Kurzgutachten mittlerer dreistelliger Bereich dokumentierte Werteinschätzung interne Klärung, außergerichtliche Einigung
Verkehrswertgutachten (Sachverständiger) ca. 0,5–1,0 % des Werts gerichts- und behördenfest Erbstreit, Scheidung, Finanzamt, Gericht

Ein Online-Rechner ersetzt keinen Vor-Ort-Eindruck: Zustand, Grundriss, Feuchte, energetische Qualität, Lärm und Ausblick sieht nur, wer im Haus steht.

Wann ein förmliches Gutachten nötig ist

Sobald eine dritte Stelle die Zahl anerkennen muss:

Für den freien Verkauf genügt in aller Regel eine fundierte Markteinschätzung – entscheidend ist, dass sie auf einem Vor-Ort-Termin und echten Vergleichsdaten beruht.

Was den Wert bewegt

  • Lage – Stadtteil, Straße, Nachbarschaft, Infrastruktur, in Rodgau besonders die S-Bahn-Anbindung
  • Grundstück – Größe, Zuschnitt, Ausrichtung, Bebaubarkeit
  • Gebäude – Wohnfläche und Zuschnitt, Baujahr, energetischer Zustand, Modernisierungen an Dach, Fenstern, Heizung, Elektrik
  • Ausstattung – Qualität von Bädern, Böden, Küche
  • Markt – Nachfrage und vor allem das Finanzierungszinsniveau, siehe Immobilienmarkt Rodgau
  • Rechte und Lasten – Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerechte im Grundbuch mindern den Wert, siehe Nießbrauch und Wohnrecht

Die korrekt ermittelte Wohnfläche ist dabei ein häufiger Fehlerpunkt – wie sie berechnet wird, steht im Ratgeber Wohnfläche richtig berechnen.

Kurz zusammengefasst

  • Ziel ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB, ermittelt nach der ImmoWertV.
  • Drei Verfahren: Vergleichswert (Wohnimmobilien), Ertragswert (Renditeobjekte), Sachwert (wenn Vergleichsdaten fehlen).
  • Der Bodenrichtwert (BORIS Hessen) ist ein Baustein, nicht der Immobilienwert.
  • Online-Rechner geben nur eine grobe Spanne; ein belastbarer Preis braucht einen Vor-Ort-Termin.
  • Ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten ist nötig, wenn Finanzamt oder Gericht die Zahl anerkennen müssen – für den freien Verkauf genügt eine fundierte Markteinschätzung.

Häufige Fragen

Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?

Es gibt drei anerkannte Verfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung: das Vergleichswertverfahren (Preise ähnlicher verkaufter Objekte), das Ertragswertverfahren (kapitalisierte Mieteinnahmen, für Renditeobjekte) und das Sachwertverfahren (Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung). Für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen ist der Vergleichswert der wichtigste Maßstab.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Eine Markteinschätzung durch einen Makler ist üblicherweise kostenlos und unverbindlich – sie liefert eine belastbare Preisspanne für die Vermarktung. Ein schriftliches Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen kostet je nach Umfang und Objektwert meist rund 0,5 bis 1,0 Prozent des Immobilienwerts, ein Kurzgutachten deutlich weniger.

Sind Online-Bewertungsrechner zuverlässig?

Als grobe Orientierung ja, als Grundlage für den Angebotspreis nein. Online-Rechner arbeiten mit Durchschnittswerten für Lage und Objektart und kennen weder Zustand, Grundriss, energetische Qualität noch Besonderheiten des konkreten Objekts. Für einen belastbaren Preis ist ein Vor-Ort-Termin nötig.

Was ist der Bodenrichtwert und wo finde ich ihn?

Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher, durchschnittlicher Lagewert für den Quadratmeter Grund und Boden, ermittelt vom Gutachterausschuss aus tatsächlichen Kauffällen. In Hessen ist er kostenlos im Portal BORIS Hessen (boris.hessen.de) abrufbar. Er ist ein Baustein der Bewertung, nicht der Immobilienwert selbst.

Wann brauche ich ein förmliches Verkehrswertgutachten?

Immer dann, wenn eine Behörde oder ein Gericht die Zahl anerkennen muss: bei Erbauseinandersetzung mit Streit, Scheidung, Schenkung, gegenüber dem Finanzamt oder in einem Gerichtsverfahren. Für den freien Verkauf genügt in der Regel eine fundierte Markteinschätzung.

Was beeinflusst den Wert am stärksten?

Lage und Grundstück, Wohnfläche und Zuschnitt, Baujahr und energetischer Zustand, Modernisierungsstand, Ausstattungsqualität sowie das aktuelle Marktumfeld – also Nachfrage und Finanzierungszinsen. Rechte und Lasten im Grundbuch wie ein Wohnrecht oder Nießbrauch mindern den Wert spürbar.

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