Ratgeber · Immobilienbewertung
Was ist meine Immobilie wert? Bewertungsverfahren verständlich erklärt
Vor jedem Verkauf steht die Frage nach dem Wert. Dieser Ratgeber erklärt die drei anerkannten Bewertungsverfahren, die Rolle des Bodenrichtwerts und den Unterschied zwischen einer kostenlosen Markteinschätzung und einem kostenpflichtigen Verkehrswertgutachten.
Fast jeder Verkauf beginnt mit derselben Frage: Was ist die Immobilie wert? Die Antwort folgt keinem Bauchgefühl, sondern anerkannten Verfahren. Wer sie kennt, kann eine Bewertung einordnen und erkennt schnell, ob ein Angebotspreis realistisch ist.
Verkehrswert – der Maßstab
Ziel jeder Bewertung ist der Verkehrswert (auch Marktwert), gesetzlich definiert in § 194 Baugesetzbuch: der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Zwang, ohne ungewöhnliche persönliche Verhältnisse. Die konkrete Ermittlung regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit drei Verfahren.
Die drei Verfahren
Vergleichswertverfahren
Der Wert wird aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage abgeleitet, angepasst an Unterschiede bei Größe, Zustand und Ausstattung. Das ist der aussagekräftigste Ansatz für Eigentumswohnungen und selbst genutzte Häuser und die Grundlage jeder guten Markteinschätzung. Datenquellen sind die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses und die eigene Marktbeobachtung.
Ertragswertverfahren
Für vermietete Objekte und Renditeimmobilien. Bewertet wird, was die Immobilie an nachhaltig erzielbarer Miete abwirft: Die Jahresnettokaltmiete abzüglich Bewirtschaftungskosten wird über den Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer kapitalisiert, dazu kommt der Bodenwert. Käufer solcher Objekte rechnen genau so – Details im Ratgeber Immobilie als Kapitalanlage verkaufen.
Sachwertverfahren
Wenn Vergleichspreise fehlen (z. B. bei besonderen Einfamilienhäusern): Bodenwert (Fläche × Bodenrichtwert) plus Herstellungskosten des Gebäudes (Normalherstellungskosten × Fläche), gemindert um die Alterswertminderung, angepasst über einen Marktanpassungsfaktor. Das Verfahren neigt dazu, Liebhaber- und Lagewerte zu unterschätzen.
Der Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert je Quadratmeter Bodenfläche für eine abgegrenzte Zone, den der Gutachterausschuss aus realen Kauffällen ableitet. In Hessen ist er kostenlos über das Portal BORIS Hessen abrufbar. Wichtig: Er beschreibt nur den Boden, nicht das Gebäude – und ist ein Baustein, nicht das Ergebnis.
Online-Rechner, Markteinschätzung, Gutachten
| Form | Kosten | Aussagekraft | Wofür geeignet |
|---|---|---|---|
| Online-Bewertungsrechner | kostenlos | grobe Spanne aus Durchschnittsdaten | erste Orientierung |
| Markteinschätzung mit Vor-Ort-Termin | i. d. R. kostenlos (Makler) | belastbarer Angebotspreis-Korridor | freier Verkauf |
| Kurzgutachten | mittlerer dreistelliger Bereich | dokumentierte Werteinschätzung | interne Klärung, außergerichtliche Einigung |
| Verkehrswertgutachten (Sachverständiger) | ca. 0,5–1,0 % des Werts | gerichts- und behördenfest | Erbstreit, Scheidung, Finanzamt, Gericht |
Ein Online-Rechner ersetzt keinen Vor-Ort-Eindruck: Zustand, Grundriss, Feuchte, energetische Qualität, Lärm und Ausblick sieht nur, wer im Haus steht.
Wann ein förmliches Gutachten nötig ist
Sobald eine dritte Stelle die Zahl anerkennen muss:
- Erbauseinandersetzung, wenn sich die Erben nicht einigen (siehe Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen),
- Trennung und Scheidung (siehe Immobilie bei Scheidung),
- Schenkung oder Erbschaft gegenüber dem Finanzamt,
- Zugewinnausgleich oder anderes Gerichtsverfahren.
Für den freien Verkauf genügt in aller Regel eine fundierte Markteinschätzung – entscheidend ist, dass sie auf einem Vor-Ort-Termin und echten Vergleichsdaten beruht.
Was den Wert bewegt
- Lage – Stadtteil, Straße, Nachbarschaft, Infrastruktur, in Rodgau besonders die S-Bahn-Anbindung
- Grundstück – Größe, Zuschnitt, Ausrichtung, Bebaubarkeit
- Gebäude – Wohnfläche und Zuschnitt, Baujahr, energetischer Zustand, Modernisierungen an Dach, Fenstern, Heizung, Elektrik
- Ausstattung – Qualität von Bädern, Böden, Küche
- Markt – Nachfrage und vor allem das Finanzierungszinsniveau, siehe Immobilienmarkt Rodgau
- Rechte und Lasten – Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerechte im Grundbuch mindern den Wert, siehe Nießbrauch und Wohnrecht
Die korrekt ermittelte Wohnfläche ist dabei ein häufiger Fehlerpunkt – wie sie berechnet wird, steht im Ratgeber Wohnfläche richtig berechnen.
Kurz zusammengefasst
- Ziel ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB, ermittelt nach der ImmoWertV.
- Drei Verfahren: Vergleichswert (Wohnimmobilien), Ertragswert (Renditeobjekte), Sachwert (wenn Vergleichsdaten fehlen).
- Der Bodenrichtwert (BORIS Hessen) ist ein Baustein, nicht der Immobilienwert.
- Online-Rechner geben nur eine grobe Spanne; ein belastbarer Preis braucht einen Vor-Ort-Termin.
- Ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten ist nötig, wenn Finanzamt oder Gericht die Zahl anerkennen müssen – für den freien Verkauf genügt eine fundierte Markteinschätzung.