Ratgeber · Kosten & Provision
Maklerprovision in Hessen: Höhe, Teilung und Fälligkeit
Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen eine geteilte Maklerprovision. Was das für Rodgau und Hessen bedeutet – mit üblichen Sätzen und dem Zeitpunkt der Fälligkeit.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser”. Es hat die Praxis in Hessen spürbar verändert – vorher zahlte hier meist der Käufer die gesamte Provision.
Was das Gesetz regelt
Die Regelung greift, wenn eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus verkauft wird und der Käufer eine Privatperson (Verbraucher) ist. Dann gilt:
- Wird der Makler nur für eine Partei tätig, zahlt nur diese.
- Wird er – wie meist üblich – für beide Seiten tätig, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen.
- Die Partei, die den Makler nicht beauftragt hat, muss nie mehr zahlen als die beauftragende Partei.
- Vereinbarungen, die davon zulasten des Verbrauchers abweichen, sind unwirksam.
Übliche Höhe in Hessen
Einen gesetzlichen Satz gibt es nicht – die Höhe ist frei verhandelbar. In der Praxis hat sich in Hessen aber ein Niveau eingespielt:
| Prozentsatz (inkl. 19 % USt) | |
|---|---|
| Gesamtprovision | rund 5,95 % des Kaufpreises |
| Anteil Verkäufer | rund 2,98 % |
| Anteil Käufer | rund 2,98 % |
Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entspricht das etwa 14.875 € je Seite. Bei höherpreisigen Objekten oder geringem Vermarktungsaufwand wird häufig ein niedrigerer Satz oder eine Festprovision vereinbart.
Die genannten Werte sind marktübliche Anhaltspunkte für 2026, keine festen Größen.
Wann die Provision fällig wird
Die Maklerprovision ist eine Erfolgsprovision. Für ihre Entstehung müssen drei Dinge zusammenkommen:
- ein wirksamer Maklervertrag,
- eine nachweisbare Vermittlungs- oder Nachweisleistung des Maklers,
- der wirksam beurkundete Kaufvertrag als Ergebnis dieser Leistung.
Erst mit dem Notartermin entsteht der Anspruch. Kommt kein Vertrag zustande, fällt auch keine Provision an. Der Käuferanteil wird zusätzlich erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat – das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor.
Wofür die Provision steht
Die Provision deckt den gesamten Vermarktungsprozess ab: Bewertung, Unterlagenbeschaffung und -prüfung, Exposé, Fotos, Portalschaltungen, Interessentenqualifizierung, Besichtigungen, Verhandlung, Vorbereitung des Notartermins und Begleitung bis zur Übergabe. Den Ablauf im Detail beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen in Rodgau.
Was nicht unter die Teilungsregel fällt
Frei verhandelbar bleiben Provision und Verteilung bei:
- unbebauten Grundstücken,
- Mehrfamilienhäusern und Zinshäusern,
- Gewerbeimmobilien,
- Käufern, die keine Verbraucher sind (z. B. Bauträger, Kapitalgesellschaften).
Hier kann weiterhin vereinbart werden, dass eine Seite die gesamte Provision trägt.
Kurz zusammengefasst
- Übliche Gesamtprovision in Hessen: rund 5,95 % inkl. USt, geteilt je etwa 2,98 %.
- Bei Haus und Eigentumswohnung an Privatkäufer ist die hälftige Teilung Pflicht.
- Fällig nur bei erfolgreichem, notariell beurkundetem Verkauf.
- Höhe und Festpreis sind Verhandlungssache.