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Ratgeber · Kosten & Provision

Maklerprovision in Hessen: Höhe, Teilung und Fälligkeit

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Häusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen eine geteilte Maklerprovision. Was das für Rodgau und Hessen bedeutet – mit üblichen Sätzen und dem Zeitpunkt der Fälligkeit.

Von Carsten Amtmann

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser”. Es hat die Praxis in Hessen spürbar verändert – vorher zahlte hier meist der Käufer die gesamte Provision.

Was das Gesetz regelt

Die Regelung greift, wenn eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus verkauft wird und der Käufer eine Privatperson (Verbraucher) ist. Dann gilt:

  • Wird der Makler nur für eine Partei tätig, zahlt nur diese.
  • Wird er – wie meist üblich – für beide Seiten tätig, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen.
  • Die Partei, die den Makler nicht beauftragt hat, muss nie mehr zahlen als die beauftragende Partei.
  • Vereinbarungen, die davon zulasten des Verbrauchers abweichen, sind unwirksam.

Übliche Höhe in Hessen

Einen gesetzlichen Satz gibt es nicht – die Höhe ist frei verhandelbar. In der Praxis hat sich in Hessen aber ein Niveau eingespielt:

Prozentsatz (inkl. 19 % USt)
Gesamtprovision rund 5,95 % des Kaufpreises
Anteil Verkäufer rund 2,98 %
Anteil Käufer rund 2,98 %

Bei einem Kaufpreis von 500.000 € entspricht das etwa 14.875 € je Seite. Bei höherpreisigen Objekten oder geringem Vermarktungsaufwand wird häufig ein niedrigerer Satz oder eine Festprovision vereinbart.

Die genannten Werte sind marktübliche Anhaltspunkte für 2026, keine festen Größen.

Wann die Provision fällig wird

Die Maklerprovision ist eine Erfolgsprovision. Für ihre Entstehung müssen drei Dinge zusammenkommen:

  1. ein wirksamer Maklervertrag,
  2. eine nachweisbare Vermittlungs- oder Nachweisleistung des Maklers,
  3. der wirksam beurkundete Kaufvertrag als Ergebnis dieser Leistung.

Erst mit dem Notartermin entsteht der Anspruch. Kommt kein Vertrag zustande, fällt auch keine Provision an. Der Käuferanteil wird zusätzlich erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat – das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor.

Wofür die Provision steht

Die Provision deckt den gesamten Vermarktungsprozess ab: Bewertung, Unterlagenbeschaffung und -prüfung, Exposé, Fotos, Portalschaltungen, Interessentenqualifizierung, Besichtigungen, Verhandlung, Vorbereitung des Notartermins und Begleitung bis zur Übergabe. Den Ablauf im Detail beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen in Rodgau.

Was nicht unter die Teilungsregel fällt

Frei verhandelbar bleiben Provision und Verteilung bei:

  • unbebauten Grundstücken,
  • Mehrfamilienhäusern und Zinshäusern,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Käufern, die keine Verbraucher sind (z. B. Bauträger, Kapitalgesellschaften).

Hier kann weiterhin vereinbart werden, dass eine Seite die gesamte Provision trägt.

Kurz zusammengefasst

  • Übliche Gesamtprovision in Hessen: rund 5,95 % inkl. USt, geteilt je etwa 2,98 %.
  • Bei Haus und Eigentumswohnung an Privatkäufer ist die hälftige Teilung Pflicht.
  • Fällig nur bei erfolgreichem, notariell beurkundetem Verkauf.
  • Höhe und Festpreis sind Verhandlungssache.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?

Üblich sind in Hessen rund 5,95 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer als Gesamtprovision, die sich Käufer und Verkäufer je zur Hälfte teilen – also etwa 2,98 % inklusive Mehrwertsteuer pro Seite. Die Höhe ist frei verhandelbar; es gibt keinen gesetzlich festgelegten Satz.

Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf – Käufer oder Verkäufer?

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an eine Privatperson gilt seit Dezember 2020: Beauftragt eine Partei den Makler und wird er für beide tätig, teilen sich beide die Provision zu gleichen Teilen. Die nicht beauftragende Partei muss nie mehr zahlen als die beauftragende.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Provision ist eine reine Erfolgsprovision. Sie entsteht erst mit dem wirksam beurkundeten Kaufvertrag beim Notar. Die Rechnung wird üblicherweise nach der Beurkundung gestellt. Der Käuferanteil ist zudem erst zu zahlen, wenn der Verkäufer nachweislich seinen Anteil beglichen hat.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja. Es gibt keinen festen Satz. Verhandelt wird der Prozentsatz oder eine Festprovision, meist im Zusammenhang mit dem konkreten Vermarktungsaufwand. Die gesetzliche Vorgabe betrifft nur die gleichmäßige Teilung, nicht die Höhe.

Gilt die geteilte Provision auch für Mehrfamilienhäuser und Grundstücke?

Nein. Die gesetzliche Teilungsregel gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer Verbraucher ist. Bei unbebauten Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten sind Provision und Verteilung frei verhandelbar.

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